GEMEINDE GAUBITSCH
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Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass nur die Veröffentlichung auf der Amtstafel rechtlich verbindlichen Charakter hat und die Veröffentlichung im Internet (Gemeindehomepage) nur eine unverbindliche Bürgerserviceleistung darstellt.
Unter nachstehend angeführten Link finden Sie alle Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die derzeit begutachtet und bis zum angegebenen Datum Stellungnahmen abgegeben werden können. Nach Ablauf der Begutachtungsfrist sind die Entwürfe im Internet nicht mehr sichtbar.
http://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Buergerbegutachtung.html