Wahlkarten

Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht grundsätzlich dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben und in der Wählerevidenz bzw. das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Mit einer Wahlkarte können Wählerinnen/Wähler auch unabhängig davon ihre Stimme abgeben.

Eine Wahlkarte sollte rechtzeitig vor der Wahl von

  • Wählerinnen/Wählern, die voraussichtlich am Wahltag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können (etwa weil sie anderswo im Inland oder vorübergehend im Ausland sind oder das Haus nicht verlassen können), sowie
  • Österreicherinnen/Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland

beantragt werden.

Die Beantragung einer Wahlkarte ist ab dem Tag der Wahlausschreibung (circa acht Wochen vor der Wahl) möglich.

Weitere Informationen unter oesterreich.gv.at - Wahlkarte/Stimmkarte

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