Allgemeine Kriterien für gemeindeeigene Förderungen

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der gemeindeeigenen Förderungen ist der Hauptwohnsitz in der Gemeinde!

Es können pro Wohnhaus mehrere Förderansuchen (z.B.: Herstellung von biogenen Zentralheizungsanlagen, Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, usw.gestellt werden. Es wird jedoch max. ein Gesamtbetrag von € 600,-- pro Wohnhaus innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren gefördert.