Die Gemeinde Gaubitsch stellt allen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern (mit Hauptwohnsitz in) der Gemeinde Gaubitsch zwei VOR-Schnuppertickets MetropolRegion seit 1. April 2024 zur Verfügung, welche tageweise gratis am Gemeindeamt entliehen werden können.
Wo gelten die VOR-Schnuppertickets MetropolRegion?
Die Tickets sind gültig auf allen VOR-Linien (egal ob Bus, Zug, U-Bahn oder Straßenbahn) in der gesamten Ostregion (Wien, NÖ, Burgenland). Eine Nutzung der WESTbahn (gültig zwischen Wien und Amstetten), der Mariazellerbahn, der Badner Bahn und der Stadtbahn Waidhofen an der Ybbs sowie von P&R Garagen an den Bahnhöfen mit Zugangsberechtigung in der Ostregion sind möglich.
Keine Verbundlinien sind Flughafenschnellverkehre (CAT und Vienna Airport Lines) und Privatbahnen (Waldviertelbahn, Reblaus Express, Wachau- und Schneebergbahn). Eine Fahrradmitnahme ist nicht inkludiert.
Wer kann sich das Ticket ausleihen?
Die VOR-Schnuppertickets können von allen Personen ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gaubitsch kostenfrei für einen Tag (Wochenende und Feiertage gelten als ein Tag) entlehnt werden. Für jeden Tag stehen zwei übertragbare Jahreskarten als VOR-Schnupperticket zur Verfügung. Das VOR‑Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder benötigen ein eigenes Ticket bzw. VOR-Schnupperticket.
Wie oft kann man das Ticket ausleihen?
Die Gratisentlehnung ist pro Person auf drei Entlehnungstage pro Monat bzw. zehn Entlehnungen pro Jahr beschränkt. Darüber hinaus sind weitere Entlehnungen möglich, jedoch nur kurzfristig bei Verfügbarkeit (Vorreservierungen maximal 1 Arbeitstag vor dem Termin).
Wie kann ein Ticket ausgeliehen werden?
Die Fahrkarte ist
- über das Online-Reservierungs-System www.schnupperticket.at/gaubitsch zu reservieren, dazu ist vorab einmalig eine elektronische Registrierung auf dieser Plattform erforderlich.
Wem die elektronische Reservierung nicht möglich ist, kann die Reservierung
- im Gemeindeamt während der Öffnungszeiten oder
- telefonisch unter 02522/88380 oder
- per E-Mail unter gemeinde@gemeinde-gaubitsch.at
erledigen.
Die Reservierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und sind bis zu 6 Monate vor der Ausleihung möglich.
Bitte beachten: Reservierungen für das Wochenende und für Feiertage müssen bereits für den Vortag eingetragen bzw. angemeldet werden (z.B.: Nutzung für Samstag/ Sonntag geplant – Reservierung ab Freitag). Die Abholung des Tickets für das Wochenende ist daher am Freitag bis 11 Uhr möglich.
Abholung & Rückgabe des Schnuppertickets
Die Abholung des Tickets ist am Reservierungstag zwischen 8.00 und 11.00 Uhr im Gemeindeamt möglich. Bei der Entlehnung im Gemeindeamt werden die Übergabe des VOR-Schnuppertickets und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (z.B. Kosten bei Verlust) mit einer Unterschrift bestätigt. Ab 11.00 Uhr wird das Ticket bei Nicht-Abholung wieder freigegeben. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich. Bei Entlehnung des VOR-Schnuppertickets werden die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und verbindlich akzeptiert.
Abholungszeiten: MO bis FR von 8.00 bis 11.00 Uhr
Die Rückgabe der Karten hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt (persönlich oder durch Einwurf in den Postkasten am Gemeindeamt) oder am Folgetag bis spätestens 7.30 Uhr zu erfolgen.
Natürlich kann die Fahrkartenübergabe auch direkt mit dem nächsten Nutzer erfolgen. Die Kontaktdaten sind im Online-Reservierungs-System 4 Tage vor und 4 Tage nach dem Entlehnungstag sichtbar.
Was ist wenn?
- Kann eine reservierte Fahrkarte nicht in Anspruch genommen werden, so ist unverzüglich eine Stornierung im Online-Reservierungssystem www.schnupperticket.at/gaubitsch vorzunehmen oder das Bürgerservice telefonisch während der Amtszeiten (von Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr) zu verständigen.
- Im Fall einer unentschuldigten Nichtabholung behält sich die Gemeinde Gaubitsch vor, den Nutzer zu sperren.
- Bei Ticketverlust hat der Entlehnende den Fahrkartenwert (derzeit € 860,-/Ticket) zu ersetzen.
- Wird die Fahrkarte nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie steht dann für die nächste Reservierung nicht zur Verfügung), so wird dem/der Ausleihenden eine Verspätungsgebühr von € 50,--/Ticket/Tag verrechnet. Steht die Fahrkarte aus diesem Grund für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung, so werden dem oder der Inhaber/in der Reservierung von der Gemeinde Gaubitsch die Kosten für eine Verbund-Tageskarte (Hin- und Rückfahrt) bis zu einem Wert von € 50,-- ersetzt.
Haftungen
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.
Datenschutz
Der/Die Ausleihende stimmt ausdrücklich zu, dass seine/ihre Daten (Name, Tel. Nr. und Adresse) zum Zwecke der einfachen Koordinierung der Entlehnung zwischen aktuellen und nachfolgenden Ausleihenden weitergegeben werden bzw. online für den/die Nachnutzer/in der Karte zwecks einer eventuellen Kartenübergabe einsehbar sind. Die Daten werden nur für den reibungslosen Ablauf der Schnupperticket-Ausleihe aufbewahrt und verwendet. Die Gemeinde Gaubitsch, als Administratorin des Online-Reservierungs-Systems www.schnupperticket.at, ist berechtigt die Daten aller in diesem Reservierungs-System eingetragenen Schnupperticket-NutzerInnen einzusehen.
Allgemein
Für etwaige Fragen, bei Unklarheiten bzw. Problemstellungen bei der Benutzung der Fahrkarten stehen die MitarbeiterInnen der Gemeinde Gaubitsch unter 02522/88380 während der Amtsstunden gerne zur Verfügung.
Nutzungsbedingungen VOR-Schnupperticket
Nutzungsvereinbarungsformular VOR-Schnupperticket
Online-Reservierung-System: www.schnupperticket.at/gaubitsch