GEMEINDE GAUBITSCH
Rückvergütung von 10 % der Aufschließungskosten bei Fertigstellung des Bauvorhabens innerhalb von 5 Jahren ab Kaufdatum.
Die Aufschließungskosten werden bei Baubeginn mit der Bauplatzerklärung zur Gänze vorgeschrieben und eingehoben. Sollte nach 5 Jahren die Fertigstellung noch nicht erfolgt sein, entfällt die Förderung der Aufschließungskosten zur Gänze.
Voraussetzung: