Wohnsitz - Anmeldung Ummeldung Abmeldung

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich selbst sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Informationen zum Thema "Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes" finden Sie unter Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"

Informationen zum Thema "Ummeldung – bisheriger Hauptwohnsitz soll zum "Nebenwohnsitz" werden oder umgekehrt " finden Sie unter Ummeldung – bisheriger Hauptwohnsitz soll zum "Nebenwohnsitz" werden oder umgekehrt

Informationen zum Thema "Abmeldung eines bestehenden Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes" " finden Sie unter Abmeldung eines bestehenden Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"

Informationen zum Thema finden Sie unter An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Zuständig

Formulare