Regenwasseranschlussabgabe und Regenwasseranschlussergänzungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt4,50 €
  • Für alle neu errichteten Gebäude, die an das öffentliche Regenwasserkanalnetz angeschlossen werden, ist eine  Regenwasseranschlussabgabe zu entrichten.
  • Bei einer nachträglichen Vergrößerung der Dachflächen bzw . Errichtung von weiteren Gebäuden auf dem Grundstück ist eine  Regenwasserkanalanschlussergänzungsabgabe zu entrichten.