Alternativenergieförderung

Förderung nach Höhe der Anschaffungskosten in Höhe von 2 % bis max. € 400.

  • Erdwärmeheizung
  • Hackschnitzelheizung
  • Holzvergaserheizung
  • Pelletheizung
  • Photovoltaikanlagen € 60 pro kw (bis max. 5 kw)
  • Solaranlage
  • Wärmepumpe

Fördervoraussetzungen:

  • Bei Photovoltaik- und Solaranlage: Elektroprüfbericht der Anlage
    Bei Heizungsanlagen jeglicher Art: Bescheinigung fachgerechter Aufstellung und Befund über die Eignung der Abgasführung (Attest Rauchfangkehrer)
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde
  • Förderung nur für das Wohnobjekt
  • Gesamtförderung pro Wohnhaus: max. € 600 (bei mehreren Vorhaben - Gesamtförderhöhe innerhalb der letzten zehn Jahre)

Zuständig

Formulare